2024: Der legislative Marathon — Parlament und Rat einigen sich
Meilenstein: 4. März 2024 — Vorläufige Einigung
Vom Vorschlag zum Gesetz vergingen zwei Jahre intensiver Verhandlungen. Am 4. März 2024 erzielten das Europäische Parlament und der Rat eine vorläufige politische Einigung — ein Kompromiss, der den Ehrgeiz der Verordnung bewahrte und der Industrie zugleich einen realistischen Übergangsweg ließ.
Drei Punkte des Kompromisses verdienen aus gesundheitlicher Sicht besondere Aufmerksamkeit. Erstens: Beschränkungen für bestimmte Einwegverpackungen wie Saucenbeutel und Mini-Kosmetikartikel — Produkte mit kaum Recyclingwert, die Ozeane und Straßen vermüllen. Zweitens: die Pflicht für Gastronomiebetriebe, eigene Behälter der Kundschaft kostenlos anzunehmen, wodurch Einwegabfall an der Quelle reduziert wird. Drittens und am bedeutendsten: Die Einigung begrenzte PFAS — die sogenannten „Ewigkeitschemikalien" — in Lebensmittelverpackungen oberhalb definierter Schwellenwerte und adressierte damit direkt eine Substanzklasse, die mit Gesundheitsrisiken und Umweltpersistenz in Verbindung gebracht wird.
Für Gastronomie-Einkäufer in ganz Europa war dies der Moment, in dem klar wurde: Konforme Verpackungen sind keine Nischenentscheidung mehr. Ab 2026 muss jeder Lieferant, der Verpackungen auf den EU-Markt bringt, Recyclingfähigkeit nachweisen, Stoffrisiken reduzieren und Compliance dokumentieren. Die Frage war nicht mehr ob, sondern wer bereit war.
Wir haben diese Verhandlungen aufmerksam verfolgt. Die Richtung bestätigte, was wir ohnehin glaubten: Verpackungen, die für die menschliche Gesundheit sicher und für die Umwelt schonend sind, sind kein Premium-Extra — sie sind die neue Grundlinie.