Eine Verordnung entsteht: (EU) 2025/40 veröffentlicht und in Kraft getreten
Meilenstein: 22. Januar 2025 — Veröffentlichung im ABl. · Inkrafttreten 11.02.2025
Am 22. Januar 2025 wurde die Verordnung (EU) 2025/40 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht, am 11. Februar 2025 trat sie in Kraft. Der Wechsel von der Richtlinie zur Verordnung ist rechtlich entscheidend: Eine Richtlinie muss von jedem Mitgliedstaat umgesetzt werden, eine Verordnung gilt dagegen direkt und einheitlich in allen 27 Mitgliedstaaten zugleich.
Die Verordnung erfasst alle Verpackungen, die auf den EU-Markt gelangen, unabhängig von Material oder Herkunft — von der Papiertüte bis zur Industriepalette, von importierten Waren bis zur heimischen Produktion. Die Anforderungen umfassen den gesamten Lebenszyklus: wie Verpackungen gestaltet werden, welche Stoffe sie enthalten dürfen, wie sie gekennzeichnet werden müssen und wie sie gesammelt, wiederverwendet und recycelt werden.
Für europäische Verbraucher ist dies eine stille Revolution der Alltagssicherheit. Lebensmittelverpackungen müssen nun strengere Regeln für besorgniserregende Stoffe einhalten, einschließlich PFAS-Grenzwerten. Für die Umwelt ist die Logik der Verordnung einfach und wirkungsvoll: Jede Verpackung so gestalten, dass sie recycelbar ist, Wiederverwendbares wiederverwenden und den Rest zurückgewinnen.
Als Hersteller, der den EU-Markt beliefert, begrüßen wir die Rechtssicherheit, die die Verordnung gebracht hat. Ein einheitliches Regelwerk bedeutet keine Flickenteppiche nationaler Auslegungen mehr — und für Käufer bedeutet es, dass „PPWR-konform" eine präzise, überprüfbare Bedeutung hat.