12. August 2026: Die PPWR gilt jetzt — was das für Ihr Unternehmen bedeutet
Meilenstein: 12. August 2026 — Allgemeiner Anwendungsbeginn
Heute, am 12. August 2026, gilt die Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle allgemein in der gesamten Europäischen Union. Die Übergangsphase ist vorbei: Jede auf den EU-Markt gebrachte Verpackung muss nun den Anforderungen der Verordnung genügen — bei Recyclingfähigkeit, besorgniserregenden Stoffen, Kennzeichnung und Abfallvermeidung.
Konkret bedeutet das: Gastronomiebetriebe dürfen bestimmte Einwegartikel nicht mehr ausgeben; Take-away-Betriebe müssen eigene Behälter der Kundschaft kostenlos annehmen; und Lebensmittelkontaktverpackungen müssen die neuen Grenzwerte für besorgniserregende Stoffe, einschließlich PFAS, einhalten. Das sind keine fernen Ziele, sondern seit heute geltende Pflichten.
Warum ist das für die menschliche Gesundheit wichtig? Weil jede dieser Regeln den Fluss langlebiger Chemikalien und von Mikroplastik in Richtung unserer Lebensmittel, unseres Wassers und unseres Körpers reduziert. Warum für die Umwelt? Weil zirkulär gestaltete Verpackungen nicht mehr zu der Hälfte des Meeresmülls beitragen, die aus Verpackungen stammt.
Für europäische Einkäufer ist die praktische Frage einfach: Ist Ihr Lieferant wirklich PPWR-ready? Zertifikate, Materialspezifikationen und Produktionsprozesse müssen zur Verordnung passen. Wir haben unser gesamtes Sortiment auf dieses Datum ausgerichtet — PFAS-frei, kompostierbar nach EN 13432 und für den EU-Markt dokumentiert. Compliance ist keine Verkaufsargument mehr, sondern die Eintrittskarte.